Energieausweis
Der Energieausweis ist laut der
Energieeinsparverordnung von 2009 vorzulegen bei:
- Verkauf
- Vermietung
- Verpachtung und Verleasen
- Gibt Aufschluss über die unter Normbedingungen vorhandenen Energieverbräuche einzelner Gebäude
- Dadurch sind Gebäude vergleichbar
- Interessent bekommt eine Vorstellung über die entstehenden Nebenkosten
- Auch werden Modernisierungsmaßnahmen im Ausweis aufgeführt, über die eine Abschätzung für künftige Investitionen gemacht werden kann
Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
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