Ingenieurbüro für Energie- und Ressourceneffizienz  - SÜDSEITE
Dipl. Ing. (FH) Roland Eppler


Energieausweis

Der Energieausweis ist laut der
Energieeinsparverordnung von 2009 vorzulegen bei:

  1.   Verkauf
  2.   Vermietung
  3.   Verpachtung und Verleasen


  • Gibt Aufschluss über die unter Normbedingungen vorhandenen Energieverbräuche einzelner Gebäude
  • Dadurch sind Gebäude vergleichbar
  • Interessent bekommt eine Vorstellung über die entstehenden Nebenkosten
  • Auch werden Modernisierungsmaßnahmen im Ausweis aufgeführt, über die eine Abschätzung für künftige Investitionen gemacht werden kann


Wohngebäude

Nichtwohngebäude

  • Für Wohngebäude von einer bis vier Wohneinheiten ► Bedarfsausweis 
  • Für Wohngebäude ab 5 Wohneinehiten              ► Verbrauchsausweis
  • Für Wohngebäude von einer bis vier Wohneinheiten ► Bedarfsausweis
  • ohen Rechnungsnachweis der letzten 3 zusammenhängenden Jahre ist ein Bedarfsausweis zu erstellen

 




 

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