Ingenieurbüro für Energie- und Ressourceneffizienz  - SÜDSEITE
Dipl. Ing. (FH) Roland Eppler


Industrie & KMU 

Die Industrie und KMU Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen um die notwendigen Maßnahmen hin zu einer CO2 neutralen Energieversorgung umzusetzen. Dazu sind Investitionen in neue Technologien notwendig. Auch muss der Umgang mit Energie bewußter gestaltet werden 

  • Mit einem Energiemanagement werden die Energieverbräuche eines Unternehmens transparent
  • Schwachstellen können definiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden
  • Unter bestimmten Bedingungen kann eine Stromsteuerrückerstattung erfolgen
  • Ein Energiemanagement nach DIN EN 16247-1 oder ISO 50001 muss für große Unternehmen (>249 MA, 50 Mio € Umsatz) eingeführt werden.
  • Ab 2015 muss eine Zertifizierung für ein Energiemanagementsystem vorliegen.

Für die Umsetzung der Maßnahmen werden Fördergelder bereitgestellt. Hier ein Auszug aus den Fördermöglichkeiten des Bundesnamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(es gibt noch weiter Förderprogramm auf Bundes- und Landesebene, fragen Sie an)


 

Bundesprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

 

Modul 1

Querschnittstechnologie

Förderquote bis 50%

Modul 2

Prozeswärme aus erneuerbaren Energien

Förderquote bis 65%

Modul 3

MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Förderquote bis 50%

  • Die Förderung der Querschnitts-technologie wird auf definierte Tenologien gewährt
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Zuschüsse für Querschnittstechnologien von 30 bis 40%.
  • Technische Effizienzkriterien
  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftsysteme
  • Wärmerückgewinnung (Wärmetauscher, raumlufttechn. Maßnahmen, Druckluft) Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten.
  • Dämmung von Leitungen
  •     Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.
  • Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystem

Modul 4
Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Die höhe der Förderung hängt von der eingesparten CO2 Menge ab, Nachweis über ein Einsparkonzept

Modul 5

Transformationskonzep

Förderquote

  • Unternehmen ohne KMU-Status: 40 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 50 %
  • Kleine Unternehmen (KU): 60 %

Modul 6

Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Die Förderquote beträgt 33 % bei einer Förderung nach De-minimis VO und 20 % bei einer Förderung nach AGVO.

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen,
  • Nutzung von Prozessabwärme
  • Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, Größere Vorhaben oder Kombinationen der genannten Sparpotenziale mit CO2 Einsparung, können in diesem Programm gefördert werden
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise
  • Maßnahmen zur Substitiution eines fossilen Energieträgers durch erneuerbarer Energieträger
  • Elektrifizierung von Prozessen


  •     Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.
  •     Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich* elektrisch zu betreibende Neuanlagen
  • Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen ausschließlich* mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Email