Ingenieurbüro für Energie- und Ressourceneffizienz  - SÜDSEITE
Dipl. Ing. (FH) Roland Eppler


Nichtwohngebäude


Nachweis Gebäudeenergiegesetz (GEG):

  • Für jedes neu gebaute Gebäude ist ein Nachweis vorzulegen, dass das Gebäude den Vorschriften der EnEV für Neubauten entspricht
  • Auch für eine Komplettsanierung eines Bestandsgebäudes ist eine Energiediagnose sinnvoll
  • Dazu ist eine detaillierte Berechnung vorzulegen
  • Es werde die Außenbauteile bestimmt, welcher Baustoff verwendet wird, welche Dämmstoffe und Dämmstärken verwendet werden
  • Wärmebrücken und die Anlagentechniken fließen in die Berechnung mit ein
  • Sie erhalten Planungssicherheit, Sicherheit die gesetzlichen Anforderungen eingehalten zu haben und haben mit Sicherheit die effizienteste Variante für das eingesetzte Kapital

 

Energieausweis
Seit 1. Januar 2009 müssen kommunale Gebäude mit mehr als 1000 m2 einen Energieausweis aushängen.
Alle Energieausweise gelten 10 Jahre



GEG Nachweis für Sanierung

Allgemein

Förderprogramme

Sparkonzepte

  • Für Nichtwohngebäude können Sanierungs-maßnahmen schnell große Kosten annehmen
  • Um das eingesetzte Kapital optimal nutzen zu können,
    ist eine Analyse des energetischen Zustands des Gebäudes angebracht
  • Förderprogramme der EU,
    des Bundes und der Länder
    können beantragt werden, wenn die in den Merkblättern der Programme vorgeschriebenen Einsparziele erreicht werden
  • Über einen Maßnahmenplan kann für ein Nichtwohngebäude eine Sparstrategie entwickelt werden



GEG Nachweis für Neubau

Planung

Sparkonzepte

  • Eine solide Planung eines Neubaus beeinflusst die Energiekosten der nächsten 40 Jahre eines Gebäudes
  • Moderne Bauweisen und Anlagen-technik können die Energiekosten enorm senken
  • Bundes- und Landesförderungen können bei Unterschreitung der gesetzlich geforderten Energieverbrauchswerte beantragt werden
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