Nichtwohngebäude
Nachweis Gebäudeenergiegesetz (GEG):
- Für jedes neu gebaute Gebäude ist ein Nachweis vorzulegen, dass das Gebäude den Vorschriften der EnEV für Neubauten entspricht
- Auch für eine Komplettsanierung eines Bestandsgebäudes ist eine Energiediagnose sinnvoll
- Dazu ist eine detaillierte Berechnung vorzulegen
- Es werde die Außenbauteile bestimmt, welcher Baustoff verwendet wird, welche Dämmstoffe und Dämmstärken verwendet werden
- Wärmebrücken und die Anlagentechniken fließen in die Berechnung mit ein
- Sie erhalten Planungssicherheit, Sicherheit die gesetzlichen Anforderungen eingehalten zu haben und haben mit Sicherheit die effizienteste Variante für das eingesetzte Kapital
Energieausweis
Seit 1. Januar 2009 müssen kommunale Gebäude mit mehr als 1000 m2 einen Energieausweis aushängen.
Alle Energieausweise gelten 10 Jahre
GEG Nachweis für Sanierung
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GEG Nachweis für Neubau
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